Anmeldeverfahren:

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Aufnahmekriterien

Das Verfahren der Aufnahme im Kindergarten Kastanienallee und Waldkindergarten wird durch das Kindertagesstätten Gesetz des Landes Schleswig-Holsteins geregelt.
Dies besagt, dass die Vergabe der Kindergartenplätze dem Bedarf der Eltern anzupassen wird. Hierbei sind zu berücksichtigen:
– Berufstätigkeit beider Elternteile
– Besonderheiten in der Sozialstruktur der Familie
– Besonderheiten des Kindes

Sind ausreichend Kindergartenplätze vorhanden, wird auch dem Betreuungswunsch der Eltern entsprochen, bei der Auswahl der Gruppe, in die das Kind aufgenommen werden soll, wird zu Grunde gelegt:
– die Zahl der freien Kindergartenplätze in der Gruppe
– das Alter des Kindes, um die Altersmischung der Gruppe zu erhalten
– das Geschlecht des Kindes, um eine ausgewogene Zahl von Jungen und Mädchen in der Gruppe zu bewahren
– bereits bestehende Freundschaften und Bindungen